Brandzertifikate
Die Tests wurden mit GFK-Profilen durchgeführt. Die Brennbarkeit muss mit der jeweiligen Anwendung abgestimmt werden.
| Norm | Testmethode / Bemerkung | Land | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| ÖNORM B 3800 | B1-Test/ Phenolharz | A | B1 Tr1 Q1 |
| UNIFER E 10.02.977 | UNI 9177 Klassifizierung | CH, I | 2A |
| UNIFER E 10.02.977 | UNI 9174 Brandtemperatur FT | CH, I | 2A |
| UNIFER E 10.02.977 | UNI 8457 KI FT | CH, I | 2A |
| UNIFER E 10.02.977 | ISO 5660-1 Heizenergie | CH, I | siehe Testergebnis |
| UNIFER E 10.02.977 | EN ISO 1716 Heizwert | CH, I | 7639 J/g |
| DIN 53 438, part 2 | 5 mm | D | K 1/5 mm |
| DIN 54837 | DIN 55 10 T2 | D | S4 SR2 ST2 |
| DIN EN 13501 –1 | DIN EN ISO 9239 -1 | D EU | 9,9 kW/m2 / 195% min |
| DIN EN 13501 –1 | DIN EN ISO 11925-2 | D EU | Normen erfüllt |
| DIN EN 13501 –1 | (≈DIN 4102-B1) | D EU | Bfl –s1 |
| NFF16 -101 | NF X 70 -100 Toxizität | F | F1/I.T.C.-Wert: 2,3 |
| NFF16 -101 | NF X 10 -702 Rauch | F | F1/I.T.C.-Wert: 2,3 |
| NFF16 -101 | NF P 92-501 fire | F | M 2 |
| BS 476: Part 7: 1997 | 8 mm | GB | Klasse 2 |
| BS 476: Part 7: 1997 | 3 mm | GB | Klasse 2 |
| UIC 564-2: 1994 | Annex 4 | H | Feuer C / Rauch A |
| NFPA 130 | ASTM E 662 Rauchdichte | USA | siehe Testergebnis |
| NFPA 130 | ASTM E 162 Flammenausbreitung | USA | Is = 9,7 |
| NFPA 255 | ASTM E-84-98 | USA | < 25, class A |
| Code 95/28/EG: 1995 | Automobile Code, Brandgeschwindigkeit 95/28/EG: 1995 | EU | Normen erfüllt |
| EN ISO 11925-2: 2002 | CEN/TS 45545-2: 2009 Entzündung | EU | Normen erfüllt |
| ISO 5660-1: 2002 | CEN/TS 45545-2: 2009 Wärmefreisetzung | EU | MAHRE 50,7 kW/m2 |
| ISO 5658-2: 2006 | CEN/TS 45545-2: 2009 Flammenausbreitung | EU | CFE > 20 kW/m2 Qsb 8,13 MJ/m2 |
| ISO 5659-2: 2007 | CEN/TS 45545-2: 2009 Toxizität der Brandgase | EU | Ds (4) 89 VOF 4 95 CIT 4 min 0,01 CIT 8 min 0,02 |
| ISO 4589-2 | Sauerstoff-Index by RT | EU | LOI 36,2% |
| DIN EN 60695-11-10 | Vertikaler Test UL94 V | EU | V 0 |
| EN 45545 | EN 45545-2:2013 | EU | HL 1-3 |
| EN ISO 5659-2:2012 | EN 45545-2:2013 | EU | 25bW/m², Ds max 109 |
| NF X 70-100-1:2006 | EN 45545-2:2013 | EU | T12, CITNLP 0,03 |
| DIN EN ISO 4589-2:2006 | EN 45545-2:2013 | EU | LOI 36% |
| DIN EN 13823:2010 | DIN EN 13501-1:2010 | EU | B, s1, d0 |
Brandverhalten
Brandverhalten Brandverhalten von GFK-Halbzeugen Alle organischen Werkstoffe sind brennbar. Manche Kunststoffe sind von ihrem chemischen Aufbau her schwer entflammbar. Durch chemisch eingebaute und / oder eingearbeitete zusätzliche Flammschutzmittel können Kunststoffe schwer entflammbar eingestellt werden, so daß sie die einschlägigen elektrotechnischen, bauaufsichtlichen und verkehrstechnischen Sicherheitsanforderungen an Werkstoffe und Bauteile erfüllen.
Polyesterharze Vinylesterharze Acrylharze Phenolharze GFK-Halbzeuge und GFK-Gitterroste mit Phenolharzmatrix werden hauptsächlich dort angewendet, wo besonderer Wert auf Feuerbeständigkeit und minimale Rauchentwicklung gelegt wird. Zu den Vorteilen der Phenolharzmatrix zählen auch die extrem niedrigen Werte an giftigen Rauchgasen, die im Brandfall entstehen. GFK-Halbzeuge mit Phenolharzmatrix erreichen ohne Zusatz von Additiven die Brandklasse B1 nach DIN 4102.
NBS Rauchgasanalyse ohne Flamme mit Flamme GFK-Profile und GFK-Gitterroste mit einer Harzmatrix aus ungesättigtem Polyester ohne Zusatz von Additiven erreichen die Brandklasse B2 nach DIN 4102. Durch halogenfreie Zusätze wie z.B. ATH, Polyphosphate usw. können folgende Brandklassen DIN 4102 B1 DIN 5510 S4/SR2/ST2 ASTM E84 Klasse A GFK-Profile und GFK-Gitterroste mit einer Harzmatrix aus Vinylesterharzen ohne Zusatz von Additiven erreichen wie die Halbzeuge mit Polyesterharzmatrix die Brandklasse B2 nach DIN GFK-Profile und GFK-Gitterroste mit einer Harzmatrix aus Acrylharzen ohne Zusatz von Mit Acrylharzen lassen sich geringe Rauchgasdichten erreichen.
Brandprüfungen
Brandprüfung Brandprüfungen ASTM E 84-98 Einstufungen. Diese beschreiben die Fähigkeit eines Materials, nach Entflammung wieder zu verlöschen. Jedes geprüfte Material kann basierend auf Farbe und/oder Dicke verschieden eingestuft werden. Für die Einstufung sollte die dünnste Wandstärke des Kunststoffteils zugrunde gelegt werden. Die Einstufung sollte immer mit der Dicke des Materials angegeben werden. Zusammenfassung der UL- Einstufungskriterien: Prüfkörper werden vertikal einge- spannt und beflammt.
Beflammungszeit, Glühzeit, und Prüfkörper werden senkrecht ein- gespannt und fünf mal 5 Sek. be- flammt. Der Prüfling darf nach der fünften Beflammung maximal 60s nach fünfmaliger Beflammung mit Flamme von 127mm Höhe Brandloch) HB eingestufte Materialien dürfen Die Prüfung nach DIN 53438 Teil 2 beinhaltet die Prüfung von brennbaren Werkstoffen mit dem Ziel das Verhalten beim Beflammen der Kanten des Prüfkörpers mittels eines Brenners zu ermitteln.
Die Pröbekörper sind 190mm lang und 90mm breit. Die Dicke richtet sich nach der Festlegung für das betreffende Erzeugnis. Auf den Probekörpern wird eine Messmarke im Abstand von 150mm von der bei der Prüfung unten befindlichen Kante angebracht. Der Probekörper wird 15 Sekunden beflammt. Die Brennzeit vom Beginn der Beflammung bis zum Er- löschen der Flamme am Probekörper oder bis zum Erreichen der Meßmarke durch die Flammenspitze des brennenden Prüflings wird gemessen.
Die Messmarke wird von der Flammenspitze des brennenden Probekörpers nicht erreicht. Der Probekörper erlicht vorher von selbst. Die Flammenspitze des brennenden Probekörpers erreicht die Messmarke in 20 oder mehr Sekunden. erreicht die Messmarke in weniger als 20 Ein senkrecht angeordneter Probekörper wird 5cm von der unteren Kante auf die Fläche 3min lang der Flamme eines Gasbrenners mit Breitschlitzaufsatz ausgesetzt.
Danach wird die Flamme entfernt und der Probekörper weitere 2min beobachtet. Während der Prüfung wird die Nachbrenndauer, die Rauchdichte und das Tropfverhalten bestimmt. Anschließend wird die Länge des durch den Brand zerstörten Bereichs Anforderungen an die Mittelwerte zur Klassifizierung nach DIN 5510, Teil 2 Rauchentwicklungsklassen Integal der Lichtschwächung in %min Abtropfen mit Brenndauer < 20s zulässig) Die Önorm B3800 Teil 1 umfasst die Bestimmung des Brandverhaltens (B1-Test) sowie die Qualm- und Ein Material gilt als schwerbrennbar, wenn die beflammte Materialprobe nach Versuchsende bzw.
nach einem Nachbrennen von max. 1 Minute oder einem Nachglimmen von max. 5 Minuten eine unzerstörte Restlänge von mindestens mm bis Oberkante aufweist. Als Restlänge gilt der weder an der Oberfläche noch im Inneren verbrannte oder verkohlte Teil der Probe. Verfärbungen, Ver- russungen und Gefügeänderungen wie Verziehen, Sintern, Schmelzen, Kräuselung der Randzonen, Blasenbildung und dergleichen bleiben dabei ausser Betracht.
Die nicht beflammte Materialprobe darf sich während des Versuchs Ein Material gilt als leichtbrennbar, wenn die beflammte Materialprobe nach Versuchsende länger als 1 Minute nachbrennt oder länger als 5 Minuten nach glimmt und die unzerstörte Restlänge des Probekörpers weniger als 400mm bis Oberkante aufweist. Als Restlänge gilt der weder an der Oberfläche noch im Inneren verbrannte oder verkohlte Teil der Probe. Verfärbungen, Verrussungen und Gefügeänderungen wie Verziehen, Sintern, Schmelzen, Kräuselung der Randzonen, Blasenbildung und dergleichen bleiben dabei ausser Betracht.
Die nicht beflammte Materialprobe darf sich während des Versuch entzünden. Gemäß Önorm B 3800 Teil1 gilt ein Material als nichttropfend, wenn während des Versuches zur Beurteilung der Brennbarkeit kein Abtropfen auf das norrm- gemäß angebrachte Filterpapier eintritt. Gemäß Önorm B3800 Teil1 gilt ein Material als tropfend, wenn während mind- estens einem der Versuche ein Abtropfen auf das normgemäß angebrachte Filterpapier eintritt, ohne daß ein Weiterbrennen des abgetropften Materials statt- Gemäß Önorm B3800 Teil1 gilt ein Material als zündend tropfend, wenn während mindestens einem der Versuche ein Abtropfen auf das normgemäß angebrachte Filterpapier eintritt und ein Weiterbrennen des abgetropften Materials stattfindet.
Gemäß Önorm B3800 Teil 1 gilt ein Material als schwachqualmend, wenn der Mittelwert der maximalen Trübung 50% nicht überschreitet. Gemäß Önorm B3800 Teil1 gilt ein Material als normalqualmend, wenn die mittlere maximale Trübung über 50%, jedoch nicht mehr als 90% beträgt. Die Brandprüfung nach ASTM E84-98 ( Tunneltest ) beschreibt das Verhalten von Baustoffen bei Ober- flächenbeflammung. Gemessen werden Ausbreitungsgeschwindigkeit der Flamme an der Oberfläche der Probe, sowie die Rauchdichte der Brandgase.
Eine ca. 500 mm breite und ca. 7300 mm lange Probe des Materials wird in einen auf 40°C vorgeheitzten Die Werte für die Ausbreitungsgeschwindigkeit werden mit den Werten von Referenzmaterialien ver- Referenzmaterial: Rauchentwicklung: 100 Rauchentwicklung: 0 Fibrolux GFK-Profile selbstverlöschend und halogenfrei erreichen die Klasse A nach ASTM E84-98. (Prüfbericht Nr. Flammenausbreitung: Rauchentwicklung: Flammenausbreitung; ASTM D2863 Eine 1m lange flächige Probe eines Halbzeuges wird in einem Brandschacht 10 Minuten von unten beflammt.
Das Material gilt als schwer entflammbar (B1) wenn die Probe nicht vollständig abbrennt. Bei glasfaserverstärkten Kunststoffhalbzeugen mit duroplastischer Matrix kann durch diverse halogenfreie Zusätze die Brandklasse B1 nach DIN 4102 erreicht werden. GFK-Halbzeuge mit einer Matrix aus Polyester- oder Vinylesterharzen ohne brandhemmende Additive sind nach DIN 4102 in B2 als normal brennbar eingestuft. GFK-Halbzeuge mit einer Matrix aus Phenolharzen erreichen die Brandklasse B1 nach DIN 4102 ohne Zusätze von Additiven.
gibt den Prozentgehalt von Sauerstoff in einer Sauerstoff / Stickstoff Mischung an, der erforder- lich ist, einen Kunststoffstab in Berührung mit einer Zündflamme ähnlich einer Kerze abbrennen zu lassen. Das Verfahren ist nur für Vorauswahlprüfungen in der Werkstoffentwicklung geeignet, weil mehr Sauerstoff als 21% in der Atmosphäre nicht enthalten und die Prüfbedingungen nicht real sind. Auch Kunststoffe mit einem LOI > 21 sind unter anderen Bedingungen entzündbar.
Das Verfahren BH ist das international angenommen Glühstabverfahren nach Schramm Zebrowki. Ein glühender Siliciumcarbid Stab ( ca. 950°C) wird 3 Minuten gegen das Ende einer stabförmigen Probe gedrückt. Wenn in dieser Zeit der Probekörper weniger als 5mm abschmilzt und sich nicht entzündet, wird das Produkt mit BH 1 eingestuft. Zur Einstufung BH 2 bis 95mm Abbrand ist die gesamte Abbrandstrecke in der Prüfzeit anzugeben, bei stärkerem Abbrand ( BH 3 ) die Abbrenngeschwindigkeit in mm/min.