Brandzertifikate

Die Tests wurden mit GFK-Profilen durchgeführt. Die Brennbarkeit muss mit der jeweiligen Anwendung abgestimmt werden.

NormTestmethode /
Bemerkung
LandErgebnis
ÖNORM B 3800B1-Test/
Phenolharz
AB1 Tr1 Q1
UNIFER E 10.02.977UNI 9177
Klassifizierung
CH, I2A
UNIFER E 10.02.977UNI 9174
Brandtemperatur FT
CH, I2A
UNIFER E 10.02.977UNI 8457 KI FTCH, I2A
UNIFER E 10.02.977ISO 5660-1
Heizenergie
CH, Isiehe Testergebnis
UNIFER E 10.02.977EN ISO 1716
Heizwert
CH, I7639 J/g
DIN 53 438, part 25 mmDK 1/5 mm
DIN 54837DIN 55 10 T2DS4 SR2 ST2
DIN EN 13501 –1DIN EN
ISO 9239 -1
D EU9,9 kW/m2 /
195% min
DIN EN 13501 –1DIN EN
ISO 11925-2
D EUNormen erfüllt
DIN EN 13501 –1(≈DIN 4102-B1)D EUBfl –s1
NFF16 -101NF X 70 -100
Toxizität
FF1/I.T.C.-Wert: 2,3
NFF16 -101NF X 10 -702
Rauch
FF1/I.T.C.-Wert: 2,3
NFF16 -101NF P 92-501 fireFM 2
BS 476: Part 7: 19978 mmGBKlasse 2
BS 476: Part 7: 19973 mmGBKlasse 2
UIC 564-2: 1994Annex 4HFeuer C / Rauch A
NFPA 130ASTM E 662
Rauchdichte
USAsiehe Testergebnis
NFPA 130ASTM E 162
Flammenausbreitung
USAIs = 9,7
NFPA 255ASTM E-84-98USA< 25, class A
Code 95/28/EG: 1995Automobile Code,
Brandgeschwindigkeit 
95/28/EG: 1995
EUNormen erfüllt
EN ISO 11925-2: 2002CEN/TS
45545-2: 2009
Entzündung
EUNormen erfüllt
ISO 5660-1: 2002CEN/TS
45545-2: 2009
Wärmefreisetzung
EUMAHRE 50,7 kW/m2
ISO 5658-2: 2006CEN/TS
45545-2: 2009
Flammenausbreitung
EUCFE > 20 kW/m2
Qsb 8,13 MJ/m2
ISO 5659-2: 2007CEN/TS
45545-2: 2009
Toxizität der Brandgase
EUDs (4) 89
VOF 4 95
CIT 4 min 0,01
CIT 8 min 0,02
ISO 4589-2Sauerstoff-Index
by RT
EULOI 36,2%
DIN EN 60695-11-10Vertikaler Test
UL94 V
EUV 0
EN 45545EN 45545-2:2013EUHL 1-3
EN ISO 5659-2:2012EN 45545-2:2013EU25bW/m², Ds max 109
NF X 70-100-1:2006EN 45545-2:2013EUT12, CITNLP 0,03
DIN EN ISO 4589-2:2006EN 45545-2:2013EULOI 36%
DIN EN 13823:2010DIN EN 13501-1:2010EUB, s1, d0

Brandverhalten

Brandverhalten Brandverhalten von GFK-Halbzeugen Alle organischen Werkstoffe sind brennbar. Manche Kunststoffe sind von ihrem chemischen Aufbau her schwer entflammbar. Durch chemisch eingebaute und / oder eingearbeitete zusätzliche Flammschutzmittel können Kunststoffe schwer entflammbar eingestellt werden, so daß sie die einschlägigen elektrotechnischen, bauaufsichtlichen und verkehrstechnischen Sicherheitsanforderungen an Werkstoffe und Bauteile erfüllen.

Polyesterharze Vinylesterharze Acrylharze Phenolharze GFK-Halbzeuge und GFK-Gitterroste mit Phenolharzmatrix werden hauptsächlich dort angewendet, wo besonderer Wert auf Feuerbeständigkeit und minimale Rauchentwicklung gelegt wird. Zu den Vorteilen der Phenolharzmatrix zählen auch die extrem niedrigen Werte an giftigen Rauchgasen, die im Brandfall entstehen. GFK-Halbzeuge mit Phenolharzmatrix erreichen ohne Zusatz von Additiven die Brandklasse B1 nach DIN 4102.

NBS Rauchgasanalyse ohne Flamme mit Flamme GFK-Profile und GFK-Gitterroste mit einer Harzmatrix aus ungesättigtem Polyester ohne Zusatz von Additiven erreichen die Brandklasse B2 nach DIN 4102. Durch halogenfreie Zusätze wie z.B. ATH, Polyphosphate usw. können folgende Brandklassen DIN 4102 B1 DIN 5510 S4/SR2/ST2 ASTM E84 Klasse A GFK-Profile und GFK-Gitterroste mit einer Harzmatrix aus Vinylesterharzen ohne Zusatz von Additiven erreichen wie die Halbzeuge mit Polyesterharzmatrix die Brandklasse B2 nach DIN GFK-Profile und GFK-Gitterroste mit einer Harzmatrix aus Acrylharzen ohne Zusatz von Mit Acrylharzen lassen sich geringe Rauchgasdichten erreichen.

Brandprüfungen

Brandprüfung Brandprüfungen ASTM E 84-98 Einstufungen. Diese beschreiben die Fähigkeit eines Materials, nach Entflammung wieder zu verlöschen. Jedes geprüfte Material kann basierend auf Farbe und/oder Dicke verschieden eingestuft werden. Für die Einstufung sollte die dünnste Wandstärke des Kunststoffteils zugrunde gelegt werden. Die Einstufung sollte immer mit der Dicke des Materials angegeben werden. Zusammenfassung der UL- Einstufungskriterien: Prüfkörper werden vertikal einge- spannt und beflammt.

Beflammungszeit, Glühzeit, und Prüfkörper werden senkrecht ein- gespannt und fünf mal 5 Sek. be- flammt. Der Prüfling darf nach der fünften Beflammung maximal 60s nach fünfmaliger Beflammung mit Flamme von 127mm Höhe Brandloch) HB eingestufte Materialien dürfen Die Prüfung nach DIN 53438 Teil 2 beinhaltet die Prüfung von brennbaren Werkstoffen mit dem Ziel das Verhalten beim Beflammen der Kanten des Prüfkörpers mittels eines Brenners zu ermitteln.

Die Pröbekörper sind 190mm lang und 90mm breit. Die Dicke richtet sich nach der Festlegung für das betreffende Erzeugnis. Auf den Probekörpern wird eine Messmarke im Abstand von 150mm von der bei der Prüfung unten befindlichen Kante angebracht. Der Probekörper wird 15 Sekunden beflammt. Die Brennzeit vom Beginn der Beflammung bis zum Er- löschen der Flamme am Probekörper oder bis zum Erreichen der Meßmarke durch die Flammenspitze des brennenden Prüflings wird gemessen.

Die Messmarke wird von der Flammenspitze des brennenden Probekörpers nicht erreicht. Der Probekörper erlicht vorher von selbst. Die Flammenspitze des brennenden Probekörpers erreicht die Messmarke in 20 oder mehr Sekunden. erreicht die Messmarke in weniger als 20 Ein senkrecht angeordneter Probekörper wird 5cm von der unteren Kante auf die Fläche 3min lang der Flamme eines Gasbrenners mit Breitschlitzaufsatz ausgesetzt.

Danach wird die Flamme entfernt und der Probekörper weitere 2min beobachtet. Während der Prüfung wird die Nachbrenndauer, die Rauchdichte und das Tropfverhalten bestimmt. Anschließend wird die Länge des durch den Brand zerstörten Bereichs Anforderungen an die Mittelwerte zur Klassifizierung nach DIN 5510, Teil 2 Rauchentwicklungsklassen Integal der Lichtschwächung in %min Abtropfen mit Brenndauer < 20s zulässig) Die Önorm B3800 Teil 1 umfasst die Bestimmung des Brandverhaltens (B1-Test) sowie die Qualm- und Ein Material gilt als schwerbrennbar, wenn die beflammte Materialprobe nach Versuchsende bzw.

nach einem Nachbrennen von max. 1 Minute oder einem Nachglimmen von max. 5 Minuten eine unzerstörte Restlänge von mindestens mm bis Oberkante aufweist. Als Restlänge gilt der weder an der Oberfläche noch im Inneren verbrannte oder verkohlte Teil der Probe. Verfärbungen, Ver- russungen und Gefügeänderungen wie Verziehen, Sintern, Schmelzen, Kräuselung der Randzonen, Blasenbildung und dergleichen bleiben dabei ausser Betracht.

Die nicht beflammte Materialprobe darf sich während des Versuchs Ein Material gilt als leichtbrennbar, wenn die beflammte Materialprobe nach Versuchsende länger als 1 Minute nachbrennt oder länger als 5 Minuten nach glimmt und die unzerstörte Restlänge des Probekörpers weniger als 400mm bis Oberkante aufweist. Als Restlänge gilt der weder an der Oberfläche noch im Inneren verbrannte oder verkohlte Teil der Probe. Verfärbungen, Verrussungen und Gefügeänderungen wie Verziehen, Sintern, Schmelzen, Kräuselung der Randzonen, Blasenbildung und dergleichen bleiben dabei ausser Betracht.

Die nicht beflammte Materialprobe darf sich während des Versuch entzünden. Gemäß Önorm B 3800 Teil1 gilt ein Material als nichttropfend, wenn während des Versuches zur Beurteilung der Brennbarkeit kein Abtropfen auf das norrm- gemäß angebrachte Filterpapier eintritt. Gemäß Önorm B3800 Teil1 gilt ein Material als tropfend, wenn während mind- estens einem der Versuche ein Abtropfen auf das normgemäß angebrachte Filterpapier eintritt, ohne daß ein Weiterbrennen des abgetropften Materials statt- Gemäß Önorm B3800 Teil1 gilt ein Material als zündend tropfend, wenn während mindestens einem der Versuche ein Abtropfen auf das normgemäß angebrachte Filterpapier eintritt und ein Weiterbrennen des abgetropften Materials stattfindet.

Gemäß Önorm B3800 Teil 1 gilt ein Material als schwachqualmend, wenn der Mittelwert der maximalen Trübung 50% nicht überschreitet. Gemäß Önorm B3800 Teil1 gilt ein Material als normalqualmend, wenn die mittlere maximale Trübung über 50%, jedoch nicht mehr als 90% beträgt. Die Brandprüfung nach ASTM E84-98 ( Tunneltest ) beschreibt das Verhalten von Baustoffen bei Ober- flächenbeflammung. Gemessen werden Ausbreitungsgeschwindigkeit der Flamme an der Oberfläche der Probe, sowie die Rauchdichte der Brandgase.

Eine ca. 500 mm breite und ca. 7300 mm lange Probe des Materials wird in einen auf 40°C vorgeheitzten Die Werte für die Ausbreitungsgeschwindigkeit werden mit den Werten von Referenzmaterialien ver- Referenzmaterial: Rauchentwicklung: 100 Rauchentwicklung: 0 Fibrolux GFK-Profile selbstverlöschend und halogenfrei erreichen die Klasse A nach ASTM E84-98. (Prüfbericht Nr. Flammenausbreitung: Rauchentwicklung: Flammenausbreitung; ASTM D2863 Eine 1m lange flächige Probe eines Halbzeuges wird in einem Brandschacht 10 Minuten von unten beflammt.

Das Material gilt als schwer entflammbar (B1) wenn die Probe nicht vollständig abbrennt. Bei glasfaserverstärkten Kunststoffhalbzeugen mit duroplastischer Matrix kann durch diverse halogenfreie Zusätze die Brandklasse B1 nach DIN 4102 erreicht werden. GFK-Halbzeuge mit einer Matrix aus Polyester- oder Vinylesterharzen ohne brandhemmende Additive sind nach DIN 4102 in B2 als normal brennbar eingestuft. GFK-Halbzeuge mit einer Matrix aus Phenolharzen erreichen die Brandklasse B1 nach DIN 4102 ohne Zusätze von Additiven.

gibt den Prozentgehalt von Sauerstoff in einer Sauerstoff / Stickstoff Mischung an, der erforder- lich ist, einen Kunststoffstab in Berührung mit einer Zündflamme ähnlich einer Kerze abbrennen zu lassen. Das Verfahren ist nur für Vorauswahlprüfungen in der Werkstoffentwicklung geeignet, weil mehr Sauerstoff als 21% in der Atmosphäre nicht enthalten und die Prüfbedingungen nicht real sind. Auch Kunststoffe mit einem LOI > 21 sind unter anderen Bedingungen entzündbar.

Das Verfahren BH ist das international angenommen Glühstabverfahren nach Schramm Zebrowki. Ein glühender Siliciumcarbid Stab ( ca. 950°C) wird 3 Minuten gegen das Ende einer stabförmigen Probe gedrückt. Wenn in dieser Zeit der Probekörper weniger als 5mm abschmilzt und sich nicht entzündet, wird das Produkt mit BH 1 eingestuft. Zur Einstufung BH 2 bis 95mm Abbrand ist die gesamte Abbrandstrecke in der Prüfzeit anzugeben, bei stärkerem Abbrand ( BH 3 ) die Abbrenngeschwindigkeit in mm/min.